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Allgemeine Geschäftsbedingungenfür Veranstaltungen

GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen der ARE Hotelbetriebs GmbH (nachfolgend kurz Anklamer Hof), zur Durchführung von Veranstaltungen wie Familienfesten, Banketts, Seminare, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Anklamer Hofes. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume ist nicht zulässig. 

VERTRAGSABSCHLUSS 
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, des vom Anklamer Hofes abgegebenen Angebotes durch den Besteller zustande. Bei privaten Festlichkeiten, ist der Termin erst mit einer schriftlichen Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller verbindlich. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner des Anklamer Hofes. Der Besteller hat den Anklamer Hof hierauf rechtzeitig vor Vertragsabschluss besonders hinzuweisen und den Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Anklamer Hof. Unabhängig davon ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten. 

LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN
Der Anklamer Hof ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB zu erbringen. Das Hotel ist im Falle einer Überbuchung berechtigt, eine Gruppe oder einzelne Gäste in ein vergleichbares anderes Hotel umzubuchen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen gelten durch die Ersatzstellung als erfüllt. Der Auftraggeber hat dahingehend keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Anklamer Hof. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Anklamer Hofes zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen des Anklamer Hofes gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Anklamer Hofes ohne Fälligkeitsdatum, sind binnen 7 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Anklamer Hof berechtigt Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Anklamer Hof des einen höheren Schadens vorbehalten. Bei Veranstaltungen, die auf Basis einer bestimmten Personenanzahl kalkuliert werden, dienen als Rechnungsgrundlage die angemeldete Personenanzahl. Bei Mehrpersonen ist die tatsächliche Anwesenheitszahl Rechnungsgrundlage. Der Anklamer Hof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart. Die im Voraus gebuchten Leistungen werden 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung mit 50% fällig. 

MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Vertragspartner darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall wird eine Servicegebühr oder Korkgeld berechnet. 

NACHTRUHE 
Unser Haus liegt inmitten der Stadtmitte und unterliegt daher einer strengen Lärmschutzverordnung. Aus Rücksicht zu unseren Nachbarn sind ab 22:00 Uhr die Türen und Fenster geschlossen zu halten. Auf der Terrasse ist die Lautstärke ab 22:00 Uhr auf ein Minimum zu reduzieren. Auf die Musik und deren Lautstärke muss geachtet werden, diese wird – falls nötig – durch das Anklamer Hof Team reguliert. Das Anklamer Hof Team ist gegenüber dem DJ / Musiker weisungsbefugt. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist verpflichtet, den von ihm gebuchten DJ / Musiker im Voraus die vorliegende Lärmschutzverordnung zu unterschreiben. Veranstalter und DJ / Musiker gleichermaßen tragen die Verantwortung, dass die Lärmschutzverordnung eingehalten wird. Das Veranstaltungsende wird individuell je Veranstaltung zwischen beiden Parteien festgelegt. 

RAUCHVERBOT IN RÄUMLICHKEITEN
In unseren Räumen herrscht Rauchverbot. Im Außenbereich darf geraucht werden. 

DEKORATION & AUF- UND ABBAU VON TECHNIK
Die durch den Auf- und Abbau verbundenen Kosten, wie auch anfällig entstandene Schäden durch die Anbringung von Gegenständen, gehen zur Gänze zu Lasten des Veranstalters. Dieser hat den Anklamer Hof diesbezüglich schadlos zu halten. Der Anklamer Hof behält sich eine Reinigungs- bzw. Aufwandspauschale von bis zu 500,00 € vor. Feuerwerke sind grundsätzlich, auch mit vorheriger Genehmigung durch die Stadt Anklam, untersagt. Ebenfalls gilt vor dem Hotel und in den Räumen ein Wurf- und Streuverbot von Reis, Blumen, Konfetti o.ä... 

NUTZUNG DES VERANSTALTUNGSRAUMES 
Bei unplanmäßigem Umbau des Veranstaltungsraumes am Veranstaltungstag behalten wir uns vor, eine entsprechende Umbaupauschale von max. 250,00 € zu berechnen. 

GENEHMIGUNGEN 
Die erforderlichen Genehmigungen für die musikalische Aufführung und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sind durch den Veranstalter abzugelten. Bei musikalischen Veranstaltungen sind die Türen und Fenster ab 22:00 Uhr geschlossen zu halten. 

HAFTUNG 
Für Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst und hat den Anklamer Hof schad- und klaglos zu halten. Der Anklamer Hof behält sich vor, bei jeglichen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Anklamer Hofes im Bedarfsfall einen Haftungsbetrag für Beschädigungen am Inventar zu berechnen. Ausschlaggebend für den Betrag sind der Wert des beschädigten Gegenstandes sowie dessen anfallende Reparaturkosten. Gegebenenfalls kann der Anklamer Hof den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. 

TECHNISCHE EINRICHTUNG 
Für die vom Veranstalter mitgebrachten technischen Geräte wird keine Haftung übernommen. Sollten technische Arbeiten von Fremdfirmen nötig sein, werden diese dem Veranstalter in Rechnung gesetzt. 

GRUPPENGRÖSSE UND MINDESTUMSATZ 
Freitags, samstags und vor Feiertagen gilt für Veranstaltungen, für die Räume 1 und 2, eine Mindestpersonenzahl von 60 erwachsenen Personen. Bei einer Unterschreitung der Mindestpersonenanzahl, wird ein Mindestumsatz von 60 Personen à 100,00 € veranschlagt. Individuelle Absprachen sind hier von ausgenommen und werden im Vertrag bzw. Angebot mit aufgeführt. 

MITTERNACHTSPAUSCHALE
Veranstaltungen, die länger als 00:00 Uhr dauern, werden mit einer Servicepauschale von 120,00 € netto pro angefangene Stunde berechnet. Ab 02:00 Uhr beträgt die Pauschale 200,00 € netto. Die Mitternachtspauschale fällt bis zu dem Zeitpunkt an, zu dem der letzte Gast/Techniker den Veranstaltungsraum verlässt. 

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEFÜHRTER SACHEN 
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigener Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Anklamer Hof übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anklamer Hofes. KÜNDIGUNG DURCH DEN ANKLAMER HOF Der Anklamer Hof ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet; b) der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind; c) im Falle höherer Gewalt; d) die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Veranstalter nicht eingehalten werden. Der Veranstalter ist in solchen Fällen keinesfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. 

RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS 
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Veranstalters tritt Folgendes ein: Bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. 6 bis 3 Monate vorher entstehen 50 % des Gesamtbetrages, 3 bis 2 Monate vorher entstehen 60 % des Gesamtbetrages, 2 Monate bis 1 Monat vorher entstehen 80 % des Gesamtbetrages. Ab 1 Monat vorher entstehen Kosten in Höhe von 100 % des Gesamtbetrages. Als Berechnungsgrundlage gilt der Mindestumsatz von 100,00 EUR pro Person an Speisen und Getränken pro Tag. Die Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen muss dem Anklamer Hof 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Diese Angabe gilt als Berechnungsgrundlage. 

RÜCKTRITT UND RÜCKGABE GEBUCHTER HOTELZIMMER (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, NO-SHOW) 
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Veranstalters aller gebuchten Zimmer tritt Folgendes ein: 60 bis 30 Arbeitstage vorher 30 % des Gesamtbetrages, 29 – 14 Arbeitstage vor Ankunft 50 % des Gesamtbetrages und ab 14 Tage vor Anreise 100%. Einzelne Zimmer (bis zu drei Zimmer) können jedoch bis 14 Arbeitstage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 
Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Anklamer Hof ausdrücklich schriftlich anerkannt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen und von beiden Vertragsparteien anerkannt werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. 

Stand: Mai 2022, Anklam